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   VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19   

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VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19 (https://dejure.org/2019,22907)
VG Potsdam, Entscheidung vom 26.07.2019 - 12 L 601/19 (https://dejure.org/2019,22907)
VG Potsdam, Entscheidung vom 26. Juli 2019 - 12 L 601/19 (https://dejure.org/2019,22907)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98

    Schulrecht; Beschwerdebefugnis; rechtliches Gehör; Willkür; freie Entfaltung der

    Auszug aus VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19
    Zwar folgt aus den genannten Vorschriften kein einklagbarer Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. Erweiterung vorhandener Kapazitäten; es besteht aber ein Anspruch auf den gleichen Zugang zu den vorhandenen Schulplätzen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - VfGBbg 41/98 -, juris, Rn. 29).

    Der Antragsteller hat grundsätzlich auch keinen Anspruch darauf, unter Überschreitung von bestehenden Kapazitäten in die Jahrgangsstufe 7 der Schule aufgenommen zu werden, weil die maßgeblichen Vorschriften keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten gewähren (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98-).

  • VG Berlin, 07.08.1995 - 3 A 584.95

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme in eine Oberschulklasse ; Voraussetzungen

    Auszug aus VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19
    Als für die Verwirklichung dieser Grundrechte wesentliche Entscheidungen müssen sie daher vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden und dürfen nicht der Regelung durch die Schulverwaltung überlassen bleiben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. August 1995 - 3 A 584.95 -, juris Rn. 6 f.).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19
    Nach Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) bedürfen wesentliche Entscheidungen der Verwaltung einer gesetzlichen Grundlage (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1998, BVerfGE 98, 218).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19
    Sowohl das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 27 Abs. 2 sowie Art. 30 Abs. 4 der Verfassung des Landes Brandenburg (LV) als auch das durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte gewähren die freie Wahl zwischen unterschiedlichen Bildungswegen, die der Staat in der Schule zur Verfügung stellt, und damit auch ein Recht auf Zulassung zu einer Schule der gewählten Schulform (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165, 184).
  • VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 616/19

    Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Aufnahme in der Jahrgangsstufe 7 einer

    Auszug aus VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19
    Da der Antragsteller auf Rang 173 der nach Entfernung erstellten Aufnahmeliste geführt wird und ein anderer Antragsteller (VG 12 L 616/19) Rang 104 einnimmt, ist der noch freie Platz an den Antragsteller auf Rang 104 zu vergeben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 3 S 55.15

    Grundschule; Aufnahme; Schule besonderer pädagogischer Prägung;

    Auszug aus VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19
    Eine Verlosung der freien Plätze kommt nach Ansicht der Kammer nur dann in Betracht, wenn schon die Rangfolge im Aufnahmeverfahren durch Losverfahren entschieden wurde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2015, OVG 3 S 55.15, juris, m.w.N.) oder wenn sich ein Aufnahmeverfahren im Einzelfall als in weiten Teilen rechtswidrig erweist, so dass auf die durch die Schule vorgenommene Rangbildung nicht zurückgegriffen werden kann.
  • VG Potsdam, 31.08.2017 - 12 L 923/17
    Auszug aus VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19
    Insoweit ist diese Verordnung nicht anwendbar (vgl. zu den bereits geäußerten Zweifeln der Kammer: z.B. Beschluss vom 30. August 2017 - 12 L 915/17 -, juris, Rn. 16 ff. und Beschluss vom 31. August 2017 - 12 L 923/17 -, juris, Rn. 17 ff.).
  • VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18

    Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine Gesamtschule oder Oberschule

    Auszug aus VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19
    Die Kammer hat hierzu mit zwei Beschlüssen vom 29. August 2018 (VG 12 L 698/18, juris, und VG 12 L 703/18) grundsätzlich ausgeführt:.
  • OVG Berlin, 17.12.2004 - 8 S 110.04

    Anspruch auf vorläufige Aufnahme eines Kindes in die Vorklasse einer Grundschule;

    Auszug aus VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19
    In derartigen Fällen, in denen die Zahl der (potentiell) erfolgreichen Rechtsschutzanträge die Zahl der im gerichtlichen Verfahren aufgedeckten oder rechtswidrig vergebenen Schulplätze übersteigt, sind diese Plätze an diejenigen zu vergeben, die einerseits um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht haben und andererseits in der Rangliste vor den anderen Rechtsschutzsuchenden stehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2004, OVG 8 S 110.04, juris, m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 23.09.2002 - L 1 B 121/98
    Auszug aus VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19
    Der Antragsteller hat grundsätzlich auch keinen Anspruch darauf, unter Überschreitung von bestehenden Kapazitäten in die Jahrgangsstufe 7 der Schule aufgenommen zu werden, weil die maßgeblichen Vorschriften keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten gewähren (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98-).
  • VG Potsdam, 02.08.2012 - 12 L 307/12
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2017 - 3 S 74.17

    Keine Geschlechterquote bei der Aufnahme in ein grundständiges Gymnasium

  • VG Potsdam, 30.08.2017 - 12 L 915/17
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